Freisetzung ins Freie und Wiedereinleitung der Luft

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Freisetzung ins Freie und Wiedereinleitung der Luft

Die Vorschriften und das Arbeitsgesetzbuch empfehlen, die Abluft im Freien durchzuführen, um jegliches Risiko für die Gesundheit der Bediener zu vermeiden.

Die abgezogene und gefilterte Luft muss unter Berücksichtigung der Umweltauflagen freigesetzt werden. Um die Abluft zu kompensieren, muss wieder gute Luft in die Räume eingebracht werden.

Außenluftabstoßung nicht möglich

Die Ableitung von Luft nach außen kann sich manchmal als unmöglich erweisen, je nach: 

  • die Einrichtung Ihrer Produktionslinien, 
  • das Bedürfnis nach Flexibilität an Ihren Arbeitsplätzen, 
  • des Luftaustauschs, 
  • Heizung oder Klimaanlage.

Aber es gibt Lösungen dafür. 

Dank der Entwicklung und Innovation der Filter ist es heute möglich, die Luft unter bestimmten Bedingungen in die Werkstätten einzuleiten. 

Durch die Markteinführung der Absolutfilter des Typs H13 oder H14 können 99,95 bzw. 99,995% des Staubes bis zu 0,3 µm gestoppt werden.

In Bezug auf Lösungsmitteldämpfe empfehlen wir, die Abluft im Freien durchzuführen. Wenn dies nicht möglich ist, können Aktivkohlefilter gereinigte Luft in die Werkstatt abgeben. Aktivkohle ist geeignet, Gerüche und Dämpfe von Chemikalien einzufangen und gleichzeitig die Schadstoffemissionen in die Atmosphäre zu reduzieren.

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